Unter 18 in den Club – Was ist in Bremen erlaubt?
- von Daniel
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Du bist noch keine 18 und willst trotzdem feiern gehen? Dann solltest du wissen, was erlaubt ist und wo Grenzen gelten. In Bremen gelten wie im Rest von Deutschland die Regeln aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Viele Clubs kontrollieren das Alter sehr genau. Damit du keine böse Überraschung am Einlass erlebst, bekommst du hier den vollständigen Überblick.
Wie lange darfst du unter 18 im Club bleiben?
Wenn du 16 oder 17 Jahre alt bist, darfst du laut § 4 JuSchG bis 24 Uhr in öffentlichen Veranstaltungen und Gaststätten bleiben. Für Diskotheken und Clubs gilt das aber nur, wenn der Veranstalter keine strengeren Regeln festgelegt hat. Viele Clubs in Bremen und Umzu lassen Jugendliche unter 18 grundsätzlich gar nicht rein, weil sie ein Mindestalter von 18 Jahren als Hausregel festgelegt haben. Das ist legal und liegt allein im Ermessen des Veranstalters. Informiere dich deshalb immer vorher direkt beim Club.
Bist du unter 16, darfst du laut Gesetz nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Eine erziehungsbeauftragte Person ist nicht einfach irgendein Erwachsener, sondern jemand, dem deine Eltern die Aufsicht schriftlich übertragen haben. Genau dafür gibt es den sogenannten Muttizettel. Eine passende Vorlage findest du bei Szenenight im Artikel: Die Muttizettel Vorlage mit Ausweiskopie rettet deine Nacht. Auch mit Muttizettel entscheidet am Ende der Veranstalter, ob er dich einlässt. Das Hausrecht erlaubt ihm, strengere Regeln als das Gesetz vorzugeben.
Welcher Ausweis gilt am Einlass?
Am Einlass wirst du fast immer nach einem gültigen Lichtbildausweis gefragt. Als anerkannte Dokumente gelten in der Regel der Personalausweis und der Reisepass. Der Führerschein wird von vielen Clubs ebenfalls akzeptiert, ist aber kein offizielles Ausweisdokument im rechtlichen Sinne und kann vom Türsteher abgelehnt werden. Schülerausweise oder andere Karten ohne Lichtbild werden in der Regel nicht akzeptiert. Nimm deshalb immer deinen Personalausweis mit. Wer keinen Ausweis dabei hat, kommt in vielen Clubs gar nicht erst rein, egal wie alt man tatsächlich ist.
Eltern vs. erziehungsbeauftragte Person – Was ist der Unterschied?
Erziehungsberechtigt sind in der Regel die leiblichen Eltern oder ein gerichtlich bestellter Vormund. Sie dürfen ihr Kind ohne weitere Formalitäten begleiten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist dagegen jemand, dem die Eltern die Aufsicht ausdrücklich schriftlich übertragen haben – das kann ein älterer Bruder, eine Tante oder ein anderer Erwachsener sein.
Damit das rechtlich gilt, muss der Muttizettel bestimmte Angaben enthalten: den vollständigen Namen des Kindes, den Namen der beauftragten Person, das Datum und die Unterschrift der Eltern. Eine Kopie des elterlichen Ausweises wird zusätzlich empfohlen, damit der Veranstalter die Echtheit prüfen kann. Fehlen diese Angaben, kann der Club die Bescheinigung ablehnen. Wichtig: Wer einen gefälschten Muttizettel verwendet, kann sich strafbar machen.
Was ist mit Alkohol?
Unter 18 gilt beim Alkohol eine klare gesetzliche Grenze, die in § 9 JuSchG geregelt ist. Die folgende Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick:
| Getränk | Erlaubt ab |
|---|---|
| Bier, Wein, Sekt, Biermischgetränke | 16 Jahre |
| Spirituosen, Hochprozentiges, Mischgetränke mit Branntwein | 18 Jahre |
| Alkopops (z. B. Vodka-Mix-Dosen) | 18 Jahre |
Diese Regeln gelten auch dann, wenn du in Begleitung Erwachsener bist. Viele Clubs in Bremen kontrollieren das Alter mit Armbändern oder Stempeln, damit das Personal an der Bar schnell erkennt, wer was trinken darf. Bei reinen 18-Plus-Veranstaltungen kommst du unter 18 gar nicht rein, unabhängig vom Jugendschutzgesetz. Das liegt daran, dass Veranstalter ein generelles Mindestalter festlegen dürfen.
Eine Übersicht über Clubs in Bremen findest du hier: Clubs auf Szenenight Bremen.
Was passiert bei Verstößen?
Wer als Jugendlicher gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, muss in der Regel keine direkten Strafen fürchten. Die Konsequenzen treffen vor allem die Erwachsenen und den Veranstalter. Das JuSchG sieht in § 28 Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Clubs, die Jugendliche zu lange oder ohne Begleitung einlassen oder ihnen Alkohol verkaufen, riskieren empfindliche Geldbußen. Im Wiederholungsfall kann dem Betreiber die Konzession entzogen werden. Eltern können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Wer einen falschen Muttizettel ausstellt, macht sich unter Umständen strafbar. Für dich als Jugendlichen bedeutet ein Verstoß in der Praxis meist, dass du des Lokals verwiesen wirst.
Die Rolle des Ordnungsamts in Bremen
In Bremen ist der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamts für die Kontrolle des Jugendschutzes zuständig. Er kann unangekündigt Veranstaltungen kontrollieren und prüfen, ob Clubs die gesetzlichen Vorgaben einhalten – darunter Alterskontrollen beim Alkoholausschank sowie den Aufenthalt von Minderjährigen in Diskotheken und Gaststätten zu später Stunde. Das bedeutet: Die Regeln sind nicht nur auf dem Papier vorhanden, sondern werden aktiv durchgesetzt. Veranstalter, die wiederholt auffallen, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Das erklärt auch, warum viele Clubs in Bremen lieber auf der sicheren Seite bleiben und ein generelles Mindestalter von 18 Jahren einführen.
Öffentliche vs. private Veranstaltung
Ein häufiger Irrtum: Das Jugendschutzgesetz gilt nur für öffentliche Veranstaltungen. Private Feiern, zu denen nur ein bestimmter Personenkreis eingeladen wird, fallen nicht darunter. Das bedeutet, dass auf einer privaten Geburtstagsparty andere Regeln gelten als in einem Club oder auf einem öffentlichen Festival. Trotzdem liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern oder der Person, die die Feier ausrichtet. Auch bei privaten Feiern kann es Konsequenzen geben, wenn Minderjährigen übermäßig Alkohol ausgeschenkt wird, etwa durch das allgemeine Strafrecht oder das Zivilrecht.
Sonderregel für Konzerte und Festivals
Bei Konzerten und Festivals gelten grundsätzlich dieselben Altersregeln wie bei anderen öffentlichen Veranstaltungen, geregelt in § 5 JuSchG (Tanzveranstaltungen). Allerdings gibt es hier oft Ausnahmeregelungen, wenn die Veranstaltung ausdrücklich als familienfreundlich oder jugendzulässig eingestuft ist. Manche Open-Air-Events erlauben auch Jugendlichen unter 16 den Besuch ohne Begleitung, wenn sie früh genug enden. Entscheidend ist immer die Einstufung durch den Veranstalter und die Uhrzeit. Auch hier gilt: Vorher informieren spart Ärger am Einlass.
Praktische Tipps für deinen Abend
Damit dein Abend reibungslos läuft, solltest du ein paar Dinge im Voraus erledigen. Prüfe die Altersvorgaben des Clubs direkt auf der Website oder ruf kurz an. Nimm immer deinen Personalausweis mit, auch wenn du denkst, du wirst nicht kontrolliert. Wenn du einen Muttizettel brauchst, füll ihn vollständig aus und leg eine Ausweiskopie der Eltern bei. Plant ihr die Heimfahrt, sorgt für eine sichere Option, sei es ein Elternteil, das euch abholt, ein Taxi oder der Nahverkehr. Behalte im Blick, wie viel du trinkst – auch wenn Bier und Wein ab 16 erlaubt sind, schützt dich das nicht vor den körperlichen Folgen. Und wenn du unsicher bist, frag einfach direkt beim Veranstalter nach. Die meisten Clubs geben gerne Auskunft, damit es am Einlass keine Diskussionen gibt.

