48. Bremer Förderpreis für Bildende Kunst ausgeschrieben
- Von Kai Schöning am
Der Senator für Kultur vergibt zum 48. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen an herausragende Künstlerinnen und Künstler vergeben und ist mit einer stolzen Summe von 6.000 Euro dotiert. Als wäre das nicht Anreiz genug, erhält die Preisträgerin oder der Preisträger zusätzlich die Möglichkeit, eine Einzelausstellung zu organisieren sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro. Die Teilnahmebedingungen setzen ein abgeschlossenes Studium voraus, und der Wettbewerb steht allen Künstlerinnen und Künstlern bis zum Alter von 40 Jahren offen, sofern sie ihren Wohnsitz im Lande Bremen oder seinem näheren Einzugsbereich haben. Sollte man die Altersgrenze von 40 Jahren bereits überschritten haben, besteht dennoch Hoffnung: Eine Bewerbung ist möglich, wenn der Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Für alle, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, gilt die Regelung, dass eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien nachgewiesen werden muss.