Vor dem Amtsgericht Bremen wird derzeit der Prozess um einen Studenten gehalten, der 2007 in der Römerstraße zu einem Pflegefall getreten worden ist. Er erlitt schwere Kopfverletzungen. Von dem Prozess wurde die Öffentlichkeit jetzt ausgeschlossen. Der Grund: Auf einer von Rechten betriebenen Website im Internet wurde nicht nur ein Schöffe mit ausländischem Familiennamen diffamiert, sondern indirekt auch zum Angriff auf den angeklagten 16-jährigen Bardia S. aufgerufen. Auf der Website werden zwei der drei Tatverdächtigen mit vollem Namen genannt. Der deutsche Tatverdächtige, Janik K., wird nicht erwähnt. Dafür gehen die Autoren auf einen der beiden Schöffen ein. Bei ihm handele es sich um einen Moslem. Provozierend stellen sie die Frage, ob "jemand die Verfassungstreue dieses Schöffen geprüft" habe.
Auf der Website heißt es zu Bardia S.: "Wenn ihr das Bürschlein (...) seht, stellt ihn ruhig zur Rede. Vielleicht hat er euch auch falsch angeguckt. Dann verfahrt nach guter Moslemsitte." Zugleich wird das Kennzeichen eines Autos genannt, in dem der Schüler häufiger unterwegs sein soll. Die Seite im Internet wird nun zum Fall für die Staatsanwaltschaft. Es gilt als wahrscheinlich, dass zumindest der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein dürfte.
Auf Grundlage dieser Internetseite erklärten die Verteidiger, dass "erzieherische Nachteile für die jugendlichen Angeklagten" zu befürchten seien und forderten den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Quelle: Weser Kurier
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