
Der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft (Land) hat in seiner Sitzung am 18. Januar entschieden, die Petition zur Aufhebung des Tanzverbotes „den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen als Material für ihre weitere Arbeit zur Verfügung zu stellen.“ Wir haben den Initiator der Petition Maurice Mäschig zu seiner Beurteilung dieser Entscheidung befragt: „Ich sehe die Entscheidung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Es ist zu begrüßen, dass der Ausschuss die Notwendigkeit einer umfassenderen Befassung mit dem Thema erkannt hat. Gleichzeitig ist die Petition mit dieser Entscheidung jedoch, rein rechtlich, als abgeschlossen anzusehen, ohne es wirklich zu sein. Die Gefahr besteht, dass die Forderung nach einem Bundesland Bremen ohne Tanzverbot im politischen Alltagsgeschäft der Parteien untergeht. Zudem ist zu befürchten, dass die Diskussion vom eigentlichen Thema der Abschaffung des Verbotes zu tanzen hin zu einer generellen Debatte über den Umgang mit Feiertagen abdriftet.
Es ist zu hoffen, dass sich die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft nicht von der einseitigen Panikmache der Kirchen beeindrucken lassen, sondern das Thema sachlich behandeln. Ein Beispiel hierfür ist Österreich, das bei 66% Katholiken ganz ohne Tanzverbot auskommt. Wie auch ein Großteil der restlichen Welt, mit Ausnahme des Iran und eben Deutschland. Zum kommenden Karfreitag am 6. April darf es kein Tanzverbot mehr in Bremen geben!"








