In Bremen können rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter künftig elektronisch überwacht werden. Der Senat hat heute, Dienstag, 16.08.2011 beschlossen, sich zu diesem Zweck an einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder mit Sitz in Hessen zu beteiligen. Die elektronische Fußfessel stellt ein zusätzliches Mittel dar, um den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern weiter zu verbessern, sagt Justizsenator Martin Günthner. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wollen wir den Sicherheitsbehörden ein zusätzliches Instrument an die Hand geben. Wegen ihrer abschreckenden Wirkung kann sie einen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten.
Die elektronische Überwachung kommt nur für Straftäter in Betracht, die ihre Strafe verbüßt haben und aus rechtlichen Gründen zwingend entlassen werden müssen. Sofern sie als weiterhin gefährlich beurteilt werden, müssen sie für die Überwachung eine sogenannte elektronische Fußfessel tragen. Die GPS-gestützte Technik erlaubt eine permanente Erfassung des Aufenthaltsortes. Nähert sich die überwachte Person entgegen richterlicher Weisung beispielsweise einem Spielplatz oder einem Kindergarten, wird sie zunächst durch einen Vibrationsalarm gewarnt. Ignoriert sie den Alarm, informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Überwachungsstelle umgehend die Polizei vor Ort.
Quelle: Senatspressestelle Bremen








