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Bewährungsstrafe im Fall Römerstraße Drucken E-Mail
Von Anne Rose | Mittwoch, 9. Juli 2008
(4 Stimmen)
symbol_bremen.gif Das Urteil im Fall "Römerstraße" wurde gesprochen. Gemäß dem Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilte das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Bernd Meinders den 16-jährigen Bardia S. zu zwei Jahren auf Bewährung.

Vergangene Woche berichteten wir bereits über den Vorfall. Es war zu einer "rechten Hetze" im Internet gekommen. Die Mitangeklagten von Berdia S., der 19-jährige Timur D. und Janik K., wurden im Bezug auf die schweren Kopfverletzungen des Opfers, des Studenten Roland H., freigesprochen.

Der Richter bezeichnete den Fall als "außergewöhnlich". Bardia S. habe das Zufallsopfer Roland H. "aus dem Leben getreten". Der Student habe lange um sein Leben gekämpft. Mühsam habe er später wieder gehen und sprechen gelernt. Roland H. sei nun ständig auf die Hilfe anderer angewiesen.

Die Kammer verneinte dennoch "schädliche Neigungen" bei Bardia S., da er strafrechtlich bislang kaum aufgefallen sei. Zu seinen Gunsten wurde eine "unbehandelte, neurotische Depression" berücksichtigt. Er muss sich unter anderem einer psychiatrischen Behandlung unterziehen.

Quelle: Weser Kurier

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Tags:  römerstraße berdia s. kopfverletzung student roland h. bremen gericht
Anzahl Aufrufe: 1651
Kommentare (7)Add Comment
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geschrieben von Thomas K., 09 07, 2008
Bewährungsstrafe! Das glaube ich einfach nicht! Da wird einem jungen Mann das Leben ruiniert und der Täter darf weiter draußen auf der Straße rumrennen. Kann mir das mal jemand erklären???
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geschrieben von kaype, 09 07, 2008
Naja, ich finde es persönlich auch viel zu wenig, allerdings finde ich den Vergleich der Teilweise mit den U-Bahn Schlägern aus München gezogen wird daneben. Hier hat "erst" der nach dem Tritt passierte ungünstige Aufschlag auf den Boden für die Verletzung gesorgt, insofern kann man in der Tat nicht zwingend davon ausgehen das der Schläger die Verletzung und/oder den Tot billigend in kauf genommen hat wie es so schön heißt.
Richtig ist jedoch das jemand der sich willkürlich ein Opfer sucht auf den Straßen von Bremen erstmal nicht zu suchen hat... er sollte ein paar Jahre in eine Erziehungseinrichtung gesteckt werden ... da kann er sich dann mit gleichgesinnten rumprügeln und mal gucken wie das so ist.

grüße...
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geschrieben von Thomas K., 09 07, 2008
Ganz ehrlich: ob die Verletzung vom Tritt stammt oder vom Aufschlag ist doch vllig egal. Fakt ist, dass der Tter diese Verletzung in Kauf genommen hat und er sie verursacht hat. Erziehungseinrichtung ist noch viel zu wenig!
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geschrieben von kaype, 09 07, 2008
Kann man sich jetzt drüber streien, muss man aber nicht.

Ich bin vollkommen mit dir einer Meinung das die Strafe zu wenig ist, aber es ist nun mal so das man hier nicht davon ausgehen kann das der Täter mit dem Bewusstsein "ich schick dich ins Pflegeheim!" das Opfer getreten hat, anders im Fall der Münchner Schläger der mit Anlauf den Kopf des Opfer gekickt hat ... und hierbei deutlich in Kauf genommen hat das Opfer dauerhaft zu schädigen.

Ich wollte den Täter überhaupt nicht in Schutz nehmen, nur gibt es so das ein oder ander Portal in Bremen wo exakt diese 2 Fälle verglichen werden, und das kann man einfach nicht. MEhr wollte ich damit eigentlich nicht sagen smilies/smiley.gif

grüße...
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geschrieben von Wounderchen, 09 07, 2008
Wenn interessieren schon andere Portale aus Bremen? ;-)
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Römerschläger
geschrieben von Barbaros, 11 07, 2008
Das Urteil ist viel zu mild. Man kann vllt. diesen Fall nicht mit dem Münchner Fall vergleichen, aber die gesundheitlichen sowie gesellschaftlichen Folgen sind ungleich schwerwiegender. Vor allem schickt dieses Urteil eine Message an das junge und gewaltbereite Volk, das sie ruhig jemanden, dessen Nase ihnen nicht passt, verprügeln können ohne irgenweche großartigen Konsequenzen tragen zu müssen.

Und was denkt Gesellschaft über das Urteil? Sie ist wütend über den milden Urteilsspruch und verkleinert das Vertrauen, das sie vom Staat vor solchen Gewalttätern geschützt werden. Konsequenz daraus könnte ein stärkeres Hang zur Selbstjustiz und bewaffneten Selbstverteidigung sein. Ich bezweifel das wir uns eine solche Entwicklung wünschen.
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Römerschläger
geschrieben von Bronski, 24 07, 2008
Liebe Bremer, bitte nicht aufregen. Die Landesregierung und das Gericht sind eng miteinander verknpft. Also bei der nchsten Wahl macht es einfach mal Richtig. Dann brauchen wir uns unverschmte Urteile wie diese nicht mehr antun.

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