Das Urteil im Fall "Römerstraße" wurde gesprochen. Gemäß dem Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilte das
Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Bernd Meinders den
16-jährigen Bardia S. zu zwei Jahren auf Bewährung.Vergangene Woche berichteten wir bereits über den Vorfall. Es war zu einer "rechten Hetze" im Internet gekommen. Die Mitangeklagten von Berdia S., der 19-jährige Timur D. und Janik K., wurden im Bezug auf die schweren Kopfverletzungen des Opfers, des Studenten Roland H., freigesprochen.
Der Richter bezeichnete den Fall als "außergewöhnlich". Bardia S. habe
das Zufallsopfer Roland H. "aus dem Leben getreten". Der Student habe
lange um sein Leben gekämpft. Mühsam habe er später wieder gehen und
sprechen gelernt. Roland H. sei nun ständig auf die Hilfe anderer
angewiesen.
Die Kammer verneinte dennoch "schädliche Neigungen" bei Bardia S., da
er strafrechtlich bislang kaum aufgefallen sei. Zu seinen Gunsten wurde
eine "unbehandelte, neurotische Depression" berücksichtigt. Er muss
sich unter anderem einer psychiatrischen Behandlung unterziehen.
Quelle: Weser Kurier
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Kommentare (7)

geschrieben von Thomas K., 09 07, 2008
Bewährungsstrafe! Das glaube ich einfach nicht! Da wird einem jungen Mann das Leben ruiniert und der Täter darf weiter draußen auf der Straße rumrennen. Kann mir das mal jemand erklären???
...
geschrieben von kaype, 09 07, 2008
geschrieben von kaype, 09 07, 2008
Naja, ich finde es persönlich auch viel zu wenig, allerdings finde ich den Vergleich der Teilweise mit den U-Bahn Schlägern aus München gezogen wird daneben. Hier hat "erst" der nach dem Tritt passierte ungünstige Aufschlag auf den Boden für die Verletzung gesorgt, insofern kann man in der Tat nicht zwingend davon ausgehen das der Schläger die Verletzung und/oder den Tot billigend in kauf genommen hat wie es so schön heißt.
Richtig ist jedoch das jemand der sich willkürlich ein Opfer sucht auf den Straßen von Bremen erstmal nicht zu suchen hat... er sollte ein paar Jahre in eine Erziehungseinrichtung gesteckt werden ... da kann er sich dann mit gleichgesinnten rumprügeln und mal gucken wie das so ist.
grüße...
Richtig ist jedoch das jemand der sich willkürlich ein Opfer sucht auf den Straßen von Bremen erstmal nicht zu suchen hat... er sollte ein paar Jahre in eine Erziehungseinrichtung gesteckt werden ... da kann er sich dann mit gleichgesinnten rumprügeln und mal gucken wie das so ist.
grüße...
geschrieben von Thomas K., 09 07, 2008
Ganz ehrlich: ob die Verletzung vom Tritt stammt oder vom Aufschlag ist doch vllig egal. Fakt ist, dass der Tter diese Verletzung in Kauf genommen hat und er sie verursacht hat. Erziehungseinrichtung ist noch viel zu wenig!
...
geschrieben von kaype, 09 07, 2008
geschrieben von kaype, 09 07, 2008
Kann man sich jetzt drüber streien, muss man aber nicht.
Ich bin vollkommen mit dir einer Meinung das die Strafe zu wenig ist, aber es ist nun mal so das man hier nicht davon ausgehen kann das der Täter mit dem Bewusstsein "ich schick dich ins Pflegeheim!" das Opfer getreten hat, anders im Fall der Münchner Schläger der mit Anlauf den Kopf des Opfer gekickt hat ... und hierbei deutlich in Kauf genommen hat das Opfer dauerhaft zu schädigen.
Ich wollte den Täter überhaupt nicht in Schutz nehmen, nur gibt es so das ein oder ander Portal in Bremen wo exakt diese 2 Fälle verglichen werden, und das kann man einfach nicht. MEhr wollte ich damit eigentlich nicht sagen
grüße...
Ich bin vollkommen mit dir einer Meinung das die Strafe zu wenig ist, aber es ist nun mal so das man hier nicht davon ausgehen kann das der Täter mit dem Bewusstsein "ich schick dich ins Pflegeheim!" das Opfer getreten hat, anders im Fall der Münchner Schläger der mit Anlauf den Kopf des Opfer gekickt hat ... und hierbei deutlich in Kauf genommen hat das Opfer dauerhaft zu schädigen.
Ich wollte den Täter überhaupt nicht in Schutz nehmen, nur gibt es so das ein oder ander Portal in Bremen wo exakt diese 2 Fälle verglichen werden, und das kann man einfach nicht. MEhr wollte ich damit eigentlich nicht sagen
grüße...
geschrieben von Barbaros, 11 07, 2008
Das Urteil ist viel zu mild. Man kann vllt. diesen Fall nicht mit dem Münchner Fall vergleichen, aber die gesundheitlichen sowie gesellschaftlichen Folgen sind ungleich schwerwiegender. Vor allem schickt dieses Urteil eine Message an das junge und gewaltbereite Volk, das sie ruhig jemanden, dessen Nase ihnen nicht passt, verprügeln können ohne irgenweche großartigen Konsequenzen tragen zu müssen.
Und was denkt Gesellschaft über das Urteil? Sie ist wütend über den milden Urteilsspruch und verkleinert das Vertrauen, das sie vom Staat vor solchen Gewalttätern geschützt werden. Konsequenz daraus könnte ein stärkeres Hang zur Selbstjustiz und bewaffneten Selbstverteidigung sein. Ich bezweifel das wir uns eine solche Entwicklung wünschen.
Und was denkt Gesellschaft über das Urteil? Sie ist wütend über den milden Urteilsspruch und verkleinert das Vertrauen, das sie vom Staat vor solchen Gewalttätern geschützt werden. Konsequenz daraus könnte ein stärkeres Hang zur Selbstjustiz und bewaffneten Selbstverteidigung sein. Ich bezweifel das wir uns eine solche Entwicklung wünschen.
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